Die FHA GmbH führt seit dem Jahr 2004 Shredderbilanzierungen im Auftrag der ARAplus GmbH und der ÖSterreichischen Shredderunternehmen zur Ermittlung der Verwertungsquoten gemäß den Vorgaben aus der AFZ-VO durch.
Darüber hinaus wurde die FHA GmbH wurde in den Jahren 2003 bis 2010 in einer ARGE mit Tanzer Consulting vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Technische Sachverständige mit Kontrollen gemäß § 75 Abs. 2 AWG 2002 betreffend die Altfahrzeugeverordnung beauftragt
Aufgrund des Abfallwirtschaftsgesetzes und der Altfahrzeugeverordnung 2002 führt des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Sinne von § 75 Abs. 2 AWG 2002 Kontrollen von Unternehmen betreffend die Aufzeichnungen im Hinblick auf die Erfüllung der Meldeverpflichtungen sowie die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen für die Behandlung von Altfahrzeugen (Anlage 1) gemäß Altfahrzeugeverordnung BGBl. Nr. II 407/2002 durch.
Die Überprüfung durch die ARGE FHA GmbH / Tanzer Consulting umfasst insbesondere folgende Inhalte: