Die FHA GmbH führt seit dem Jahr 2004 Shredderbilanzierungen im Auftrag der ARAplus GmbH und der Österreichischen Shredderunternehmen zur Ermittlung der Verwertungsquoten gemäß den Vorgaben aus der AFZ-VO durch.
Darüber hinaus wurde die FHA GmbH wurde in den Jahren 2003 bis 2010 in einer ARGE mit Tanzer Consulting vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Technische Sachverständige mit Kontrollen gemäß § 75 Abs. 2 AWG 2002 betreffend die Altfahrzeugeverordnung beauftragt
Ziel der Untersuchungen ist die Überprüfung und Kontrolle der gesetzlichen Auflagen und der Verwertungsquoten im Rahmen des Recyclings von Altfahrzeugen.
Die Überprüfung umfasst unter anderem folgende Inhalte: