Die FHA GmbH wurde seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit der Überprüfung der gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung über die Festsetzung von Zielen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen von Getränkeverpackungen und sonstigen Verpackungen (BGBI. Nr. 646/1992 idF BGBI. II Nr.426/2000) normierten Ziele (Restmengen an Abfällen von sonstigen Verpackungen, die auf Deponien abgelagert werden) für die Kalenderjahre 2001, 2004, 2007, 2010 und 2013 beauftragt. Die Beauftragungen seit dem Jahr 2004 erfolgten in einer ARGE mit der Technisches Büro Hauer Umweltwirtschaft GmbH.