Betriebsprüfungen im Zusammenhang mit der VerpackVO

 

Seit dem Jahr 2002 übernimmt die FHA GmbH auch Beratungsleistungen für Unternehmen zur Erfüllung der gesetzlichen Auflagen der Verpackungsverordnung.

 

Die FHA GmbH wurde darüber hinaus in den Jahren 2005 bis 2007 in einer ARGE mit Tanzer Consulting GmbH vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Technische Sachverständige mit Kontrollen gemäß § 75 Abs. 2 AWG 2002 betreffend die Einhaltung der Verpflichtungen der Verpackungsverordnung, BGBl. Nr. 648/1996 beauftragt.

Leistungsumfang

Der Schwerpunkt der Überprüfung liegt bei den Eigenimporten (detaillierte Erhebungen). Die aus dem Inland bezogenen, im Unternehmen anfallenden Verpackungsmengen sind abzuschätzen.

Die Überprüfung durch die ARGE FHA GmbH / Tanzer Consulting GmbH umfaßt insbesondere folgende Inhalte:

  • Anfallende Verpackungen im Unternehmen
  • Einkauf von Verpackungen
  • Herstellung und Inverkehrsetzung bzw. Rücknahme von Verpackungen