Die FHA GmbH wurde für in den Jahren 2005 bis 2007 in einer ARGE mit
Tanzer Consulting GmbH vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Technische Sachverständige mit Kontrollen gemäß § 75 Abs. 2 AWG 2002 betreffend die Einhaltung der Verpflichtungen der Verpackungsverordnung, BGBl. Nr. 648/1996 beauftragt.
Der Schwerpunkt der Überprüfung liegt bei den Eigenimporten (detaillierte Erhebungen). Die aus dem Inland bezogenen, im Unternehmen anfallenden Verpackungsmengen sind abzuschätzen.
Die Überprüfung durch die ARGE FHA GmbH / Tanzer Consulting GmbH umfaßt insbesondere folgende Inhalte:
Seit dem Jahr 2002 übernimmt die FHA GmbH auch Beratungsleistungen für Unternehmen zur Erfüllung der gesetzlichen Auflagen der Verpackungsverordnung.