Elektroaltgeräteverordnung seit 2007

Die FHA GmbH ist seit dem Jahr 2005 im Bereich der EAG-VO (Elektroaltgeräteverordnung) aktiv. Die FHA GmbH wurde im Jahr 2007 vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der RAL Gütegemeinschaft mit einer Studie zur Verwertung von VOC Kühlgeräten beauftragt.

Seit 2009 hat die FHA GmbH jährlich eine Leistungsbewertung über die Verwertung von Kühlgeräten und eine Überprüfung der Stoffstrombilanz gem. der Abfallbehandlungspflichtenverordnung im Auftrag der UFH RE-cycling GmbH in Kematen durchgeführt.

Zudem fand eine Betreuung der Öffentlichkeitsarbeit der Elektroaltgerätekoordinierungsstelle (EAK GmbH) im Rahmen verschiedener Projekte (Homepage, Schul-DVD) hinsichtlich des Technischen Teils über die Sammel- und Verwertungsquoten und Technischen Grundlagen der Verwertung von Elektroaltgeräten, seit dem Jahr 2006 statt.

Es erfolgte eine Bestimmung der in Verkehr gesetzten Massen von Elektro- und Elektronik-geräten zur Bestimmung der Verwertungs- und Wiederverwendungs-quoten in den Jahren seit dem Jahr 2006 im Auftrag der EAK GmbH in einer ARGE mit der Technisches Büro Hauer Umweltwirtschaft GmbH.

 

Die Qualität des Kühlgeräterecyclings ist von hoher Wichtigkeit, da die in den älteren Kühlgeräten enthaltenen FCKWs (Fluor-Kohlen-Wasserstoffe) wesentlich zum Abbau der Ozonschicht und dem Treibhauseffekt beitragen.

Ziel der Studie ist die Beurteilung des Wirkungsgrades von Recyclinganlagen hinsichtlich der Rückgewinnung von VOC (Volatile Organic Compounds – Flüchtige Organische Verbindungen) und der Festlegung von Verwertungszielen.

Darüber hinaus soll ein möglicher Mischbetrieb bei Recyclinganlagen mit FCKW (Fluor-, Chlorkohlenwasserstoffe) und VOC Kühlgeräten beurteilt werden.